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Hausordnung Allgemeines Das Studentenwohnheim der im Jahre 1537 gegründeten Protestantischen Alumneumsstiftung gibt gleichermaßen deutschen und ausländischen Studentinnen und Studenten die Möglichkeit des Wohnens und Studierens. Das Heim wird nach evangelischen Grundsätzen geleitet. Die Stiftung ist Mitglied des Diakonischen Werks in Bayern. Die Aufnahme in das Heim darf nicht aus Gründen der Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung oder der politischen Überzeugung abgelehnt werden. Die in das Heim eintretenden Studierenden bekennen sich zum Prinzip der Selbstverwaltung und Mitbestimmung, das auf gegenseitigem Vertrauen und gutwilliger Zusammenarbeit beruht. 1. Leitung des Heimes Der / Die vom Kuratorium der Stiftung beauftragte Heimleiter / Heimleiterin vertritt das Heim gegenüber den HeimbewohnerInnen und im Rahmen seiner Aufgaben nach außen. Er / Sie übt das Hausrecht aus. Er / Sie vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber dem Kuratorium und umgekehrt. Während seiner / ihrer Abwesenheit sorgt der Stiftungsdirektor / die Siftungsdirektorin für die Vertretung. 2. Studentische Selbstverwaltung Die studentische Selbstverwaltung ist durch die Heimsatzung vom 13. Mai 1996 geregelt. Diese ist Bestandteil der Hausordnung. Jeder Heimbewohner / Jede Heimbewohnerin ist verpflichtet, an der Wahl der StockwerkssprecherInnen teilzunehmen und im Falle der Wahl das Amt auszuüben. Ein Verstoß gegen diese Nebenpflicht kann dazu führen, daß kein Folgemietvertrag abgeschlossen wird. 3. Ein- und Auszug 3.1. Beim Einzug in das Dr.-Johann-Hiltner-Heim ist neben den im Mietvertrag festgehaltenen Pflichten auch eine persönliche Vorstellung bei der Hausverwaltung oder Heimleitung obligatorisch. Vor Abschluß des schriftlichen Mietvertrages darf der Wohnplatz im Dr.-Johann-Hiltner-Heim nicht bezogen werden. 3.2. Nach dem Mietvertrag ist vor Bezug des Hauses von den HeimbewohnerInnen eine Mietkaution zu hinterlegen. 3.2.1. Verursacht der Mieter / die Mieterin während der Dauer des Aufenthaltes im Heim Schäden, die der Hausverwaltung erst beim Auszug bekanntwerden, oder leistet der Mieter / die Mieterin den von ihm / ihr während des Mietverhältnisses geforderten Schadenersatz nicht oder nicht in voller Höhe, wird ein Betrag in Höhe der Schadensersatzforderung von der Kaution einbehalten. 3.2.2. Übergibt der Mieter / die Mieterin beim Auszug das Zimmer (einschließlich des Bodens, der sanitären Anlagen, Koch- und Kühlgelegenheiten, der Möbel und der Vorhänge) in einem nicht oder nur teilweise gereinigten Zustand, wird von der Kaution ein angemessener Betrag, mindestens jedoch 25.- Euro, für die Reinigung einbehalten. 3.2.3. Die Haftung ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt. 3.3. Beim Auszug hat sich er jeder Mieter / jede Mieterin persönlich bei der Hausverwaltung abzumelden. Zuvor hat er bei allen Stellen des Heimes die Schulden zu begleichen. 4. Zusammenleben im Heim Durch die Hausordnung soll gewährleistet werden, dass die HeimbewohnerInnen in guter Weise zusammenleben können und das Heim und seine Einrichtung schonend behandelt wird. Gegenseitigen Rücksichtnahme und Achtung sind wesentliche Grundlagen für das Miteinander im Heim. 5. Nachtruhe Von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr hat sich jeder Heimbewohner / jede Heimbewohnerin so zu verhalten, dass kein Mitbewohner / keine Mitbewohnerin unzumutbar gestört wird. Ausnahmen bilden Veranstaltungen des Heimes. Alle BewohnerInnen sind für ihre BesucherInnen verantwortlich. 6. Sauberkeit Grundsätzlich sind für die Sauberkeit der Zimmer und der Gemeinschaftsräume die BewohnerInnen verantwortlich. Die Bodenreinigung, die Fensterreinigung und die Reinigung der Küchenzeilen und Sanitäreinrichtungen übernimmt eine externe Reinigungsfirma. Jeder Bewohner / Jede Bewohnerin ist dazu verpflichtet, dem Personal der Reinigungsfirma die Reinigung zu ermöglichen. Die Zimmer sind mit Bettgestellen (200x90 cm), Matratzen, Bettkästen, Kleiderschrank, Schreibtisch mit Rollcontainer und Wandregal ausgestattet. Oberbetten und Kissen müssen von den BewohnerInnen selbst mitgebracht und mit eigener Bettwäsche überzogen werden. Die Möbel sind von den HeimbewohnerInnen in Ordnung zu halten. 7. Teppiche Das Dr. Johann Hiltner Heim ist mit einem hochwertigen Bodenbelag aus Naturkautschuk ausgestattet. Teppiche dürfen daher in den Zimmern grundsätzlich nicht verlegt werden. Ausgenommen davon sind Läufer und kleine Teppiche. Wollen BewohnerInnen ihr Zimmer komplett mit einem Teppich auslegen, müssen sie das von der Hausverwaltung genehmigen lassen. Vor dem Auszug sind Teppiche zu entfernen. Schäden, die durch das Verlegen oder Entfernen der Teppiche am Fußboden entstehen, sind vom Mieter / der Mieterin zu ersetzen. Ersatzweise kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Nachmieters / der Nachmieterin vorgewiesen werden, daß dieser / diese den Teppich übernimmt und für alle Schäden haftet. 8. Schäden Schäden am Haus und an seiner Einrichtung sind unverzüglich der Hausverwaltung anzuzeigen. Der Mieter / Die Mieterin haftet grundsätzlich für den entstandenen Schaden. 9. Behandlung der Gemeinschaftseinrichtungen Die Stockwerksküchen sowie sämtliche Gemeinschaftsräume (Fernsehräume, Waschkeller, Saal, Bar, etc.) sind schonend zu behandeln. Jeder Bewohner / Jede Bewohnerin, der / die Gemeinschaftsräume benutzt, muss diese sauber und gereinigt hinterlassen. HINWEIS: Die Kühlschränke im Heim dürfen keinesfalls mit spitzen oder scharfen Gegenständen "enteist" werden, da die Gefahr der Beschädigung zu groß ist. Der Verursacher haftet für etwaige Schäden. 10. Technische Anlagen und Geräte 10.1. Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie bei der GEZ in Köln angemeldet sind. Dafür ist jeder Heimbewohner / jede Heimbewohnerin selbst verantwortlich. 10.2. Im Heim ist eine Mietsatellitenantennenanlage der Fa. ANT-Tech eingerichtet, die jeder Heimbewohner / jede Heimbewohnerin nutzen kann. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch an der Antennenanlage entstehen, muss jeder Heimbewohner / jede Heimbewohnerin die Haftung gegenüber der Fa. ANT-Tech übernehmen. 10.3. Die Benutzung von Zusatzheizungen, Kochern, Toastern und Kleinöfen in den Zimmern bedarf der Genehmigung durch die Heimleitung. 10.4. Zum Wäschewaschen stehen den HeimbewohnerInnen Wasch- und Trockenräume zur Verfügung. Waschmaschinen dürfen in den Zimmern nicht verwendet werden. Die Münzen für die Waschmaschinen und Trockner können in der Verwaltung gekauft werden. Eine Münze für die Waschmaschine kostet 1,50 Euro, eine Münze für den Trockner kostet 1,- Euro. 10.5. Das Bohren von Löchern in die Zimmerwände, Zimmerdecken und Fußböden ist nur den MitarbeiterInnen des Heimes gestattet. Kosten, die dem Heim durch das verbotswidrige Bohren von Löchern entstehen, sind vom Mieter / von der Mieterin zu tragen. 11. Tiere Haustiere dürfen in den Zimmern und Appartements grundsätzlich nicht gehalten werden. Die vorübergehende Haltung von Versuchstieren zum Zweck der Erstellung von Prüfungsarbeiten kann vom Heimleiter / von der Heimleiterin ausnahmsweise gestattet werden. 12. Eingangstüren Die Eingangstüren des Heimes dürfen nicht offen stehen. Eine Ausnahme stellt der Haupteingang in Haus 2 dar, der während der Bürozeiten und bei Veranstaltungen des Heimes geöffnet sein darf. 13. Telefon Für Ferngespräche nach außen steht ein öffentlicher Fernsprecher in Haus 2 zur Verfügung. Anrufe von außen können über die Stockwerkstelefone entgegengenommen werden. Über die Stockwerkstelefone können hausinterne Anrufe und Notrufe (9110: Polizei / 9112: Feuerwehr) getätigt werden. Jeder Heimbewohner / Jede Heimbewohnerin hat im Zimmer einen Telefonanschluß. Die Freischaltung muss aber auf eigene Kosten bei einem Telekommunikationsunternehmen beantragt werden. 14. Müllentsorgung Um die Müllentsorgung muß sich jeder Heimbewohner / jede Heimbewohnerin selbst kümmern. Der Müllsammelstelle befindet sich vor Haus 3. Metalle müssen in den grünen Säcken gesammelt werden, Kunststoffe in den gelben Säcken, Papier wird in der Papiertonne entsorgt und Glas muß in die Glascontainer geworfen werden. Nur der Restmüll gehört in die Mülltonnen. Die Stockwerks- und WG-BewohnerInnen sollten ihre Müllentsorgung gemeinschaftlich organisieren. 15. Außenanlagen Die Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Lose Gegenstände wie z.B. Blumentöpfe, Grills, Tische und Bänke dürfen grundsätzlich nicht abgestellt werden. Ausnahmen kann die Heimleitung genehmigen. Von 23 - 7 Uhr muß die Nachtruhe im Freien eingehalten werden. 16. Parken auf dem Heimgelände 16.1. Auf dem Gelände des JHH darf nur geparkt werden, wenn die Genehmigung durch die Heimverwaltung erteilt worden ist. 16.2. Die Gebühr für die Parkgenehmigung beträgt pro Semester 20,- Euro und die Kaution für die Schranken-Codekarte beträgt einmalig 20,- Euro. 16.3. Die beschränkte Anzahl der Parkplätze auf dem Heimgelände macht enges Parken erforderlich (Beachtung der Markierung). 16.4. Fahrzeuge ohne gültige Parkgenehmigung können auf Kosten der FalschparkerInnen abgeschleppt werden! 16. 5. Unnötiges Fahren auf den Parkplätzen ist verboten. 16.6. Auf dem Heimgelände muß beim Fahren Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Darüber hinaus gilt rechts vor links. 16.7. Die markierten Flächen, der Verwaltungsparkplatz, die Feuerwehrzufahrten sowie die Einfahrt zur Tiefgarage und den hinteren Parkplätzen sind freizuhalten. Parken auf diesen Flächen wird als grober Verstoß gegen die Hausordnung betrachtet. Die Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. 16. 8. In der Tiefgarage dürfen keine Fahrzeuge von HeimbewohnerInnen abgestellt werden. 17. Fahrräder Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern sowie in den Fahrradkellern abgestellt werden. Wegen des beengten Raumes sollten Fahrräder, die nicht benützt werden, mit nach Hause genommen werden. Fahrräder in den Fahrradkellern und tagsüber an den Fahrradständern sind bis maximal 700,- Euro gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. 18. Musikräume Schlüssel für das Klavierzimmer können gegen Kaution von 25,- Euro in der Verwaltung abgeholt werden. Die Kosten für das Stimmen der Klaviere werden auf die BenutzerInnen umgelegt. Diese haften auch für den von ihnen verursachten Schäden. Der Musikkeller kann nach Absprache mit der Heimleitung gemietet werden. 19. Private Feiern In den Zimmern und Wohngemeinschaften darf nicht gefeiert werden. Feiern sind nur nach Absprache mit dem Heimleiter / der Heimleiterin in ausgewählten Gemeinschaftsräumen erlaubt. Für das Zentrum muß eine Kaution von 100,- Euro und für die Küche in Haus 4 eine Kaution von 50,- Euro in der Verwaltung hinterlegt werden. Die Bar im Zentrum kann nur nach Rücksprache mit den SeniorInnen bzw. dem Barteam gemietet werden. Es muß ebenso eine Kaution von 100,- Euro hinterlegt werden. Entstehen durch die Benutzung den SeniorInnen bzw. dem Barteam Unkosten, müssen diese erstattet werden. Bei privaten Feiern muß die Nachtruhe eingehalten werden. 20. Gästeübernachtung Gäste dürfen grundsätzlich nur nach Rücksprache mit der Verwaltung in den Zimmern übernachten. Eine Gästeübernachtung kostet 6,50 Euro / Nacht. 21. Umzug Ein Bewohner / eine Bewohnerin kann beim Heimleiter / bei der Heimleiterin den schriftlichen Antrag stellen, in ein anderes Zimmer umzuziehen. Nach Rücksprache mit den SeniorInnen wird der Heimleiter / die Heimleiterin den Umzugswunsch befürworten oder ablehnen. Weil ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden muß, wird beim Umzug ein Verwaltungskostenbeitrag von 30,- Euro erhoben. Dieser reduziert sich auf 15,- Euro, wenn der Umzug zum 1.4. oder 1.10 stattfindet. 22. Computerraum Im Keller von Haus 4 befindet sich ein Computerraum. Er darf nur von BewohnerInnen genutzt werden, die sich in der Verwaltung angemeldet haben und die Kaution von 15,- Euro und die Gebühr von 8,- Euro / Semester bezahlt haben. 23. Selbstverschuldete Notfälle Bei selbstverschuldeten Notfällen (z.B. bei Schlüsselverlust) muß der Mieter / die Mieterin dem Heim Aufwandsentschädigung leisten. Evtl. Anschaffungskosten sind ebenso vom Mieter / der Mieterin zu bezahlen. 24. Sonstige Bestimmungen 24.1. Die Zimmer und die Gemeinschaftsräume sind beim Verlassen stets zu verschließen. 24.2. Über schwere Krankheitsfälle ist die Hausverwaltung zu unterrichten. 24.3. In den Häusern sind Feuerlöscher und Feuermelder angebracht. Diese dürfen nur im Ernstfall benutzt werden. Mißbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. 24.4. In Notfällen und zur Behebung von Mängeln haben die Angestellten der Protestantischen Alumneumsstiftung jederzeit das Recht, die Zimmer zu betreten. Bei außergewöhnlichen baulichen Maßnahmen und unregelmäßig stattfindenden Reinigungen (z.B. Grundreinigung, Fensterreinigung) werden die BewohnerInnen mindestens 2 Tage vorher durch Aushänge und Rundschreiben informiert. 25. Verstöße gegen die Hausordnung 25.1.Leichte Verstöße gegen die Hausordnung haben eine mündliche Verwarnung durch die SeniorInnen oder die Verwaltung zur Folge. 25.2. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch den Heimleiter / die Heimleiterin. 25.3. Verstößt ein Mieter / eine Mieterin wiederholt gegen die Hausordnung, erfolgt die Kündigung nach §5 oder §6 des Mietvertrages. 26. Die Hausordnung läßt im übrigen den Mietvertrag unberührt.
Regensburg, den 1. Januar 2002,
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Zusatz:
Die Hausordnung repräsentiert formal unser Gemeinschaftsleben, in der Praxis werden Probleme aber von Mensch zu Mensch gelöst. Darauf legen wir Wert. Weitere Infos: | ||||||||||||||||||||||
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